11. Okt. 2015
Die neueste Spielordnung besagt Folgendes:
4.7 Bei allen Bewerben besteht auf dem Spielfeld (Regel 101 IER) Rauch- und Alkoholverbot. Bei Verstoß wird die IER Regel 364 angewendet. Mobiltelefone sind lautlos zu schalten. (Unter das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher fallen auch die sog. E-Zigaretten gem. Tabakgesetz – ab Mai 2016
Dies ist insbesondere bei allen Verbandsbewerben zu beachten!!!