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Rauch-, Alkohol- und Handyverbot auf Spielbahn!

11. Okt. 2015

RauchverbotDie neueste Spielordnung besagt Folgendes:

 4.7 Bei allen Bewerben besteht auf dem Spielfeld (Regel 101 IER) Rauch- und Alkoholverbot. Bei Verstoß wird die IER Regel 364 angewendet. Mobiltelefone sind lautlos zu schalten. (Unter das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher fallen auch die sog. E-Zigaretten gem. Tabakgesetz – ab Mai 2016

Dies ist insbesondere bei allen Verbandsbewerben zu beachten!!!